Einige unserer  Versicherungswertbestimmungen 2015 - 2023

Vermeiden Sie eine Unterversicherung Ihres Gebäudes durch ein Versicherungswertgutachten.

 

Der Wert 1914

in der

Wohngebäudeversicherung

 

Seit 1914 wurde die stetige Baupreisentwicklung festgehalten, denn das Jahr 1914 war das letzte Jahr mit einem stabilen Baupreisniveau, bevor die Preise nach dem 1. Weltkrieg explodierten.

Die Währung in der damaligen Zeit war noch die Goldmark bzw. Reichsmark; abgekürzt (M).

Der sog. Baupreisindex ist der Indikator für die gestiegene Preisentwicklung. Ein Haus, das z. B. im Jahr 1950 gebaut wurde und deren Baupreis nicht mehr bekannt ist, kann mit Hilfe des Baupreisindexes auf dieses Basisjahr 1914 zurück gerechnet werden.

Ist der Wert 1914 für das Gebäude korrekt ermittelt und versichert worden, gibt es keine Begrenzung in der Haftung der jeweiligen Versicherung.

Als Versicherungswert wird der Wert des versicherten Interesses bezeichnet.

(§51 VVG – Versicherungsvertragsgesetz)

Die Objektberatung, Teil I: Immobilie (Haus) Wert 1914 Mark

 

Wir führen nach den berufsständischen Richtlinien versicherungstechnische Wertermittlungen für Gebäude nach dem Richtwert 1914 durch und prüfen somit vorhandene Absicherungen; diese Überprüfungen dienen der Vermeidung der Unterversicherung im Leistungsfall.

 

Es wird ein Gutachten erstellt, welches eine sogenannte Unterversicherung im Schadensfall vermeiden hilft und durch Annahme des Versicherers in der Police dokumentiert wird.

 

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